Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen
und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher
ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande.
2. Im Falle einer Buchung über das Onlineportal kommt der Vertrag mit der Bestätigung der
Buchung ebenfalls zwischen Kunde und Hotel zustande.
3. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt,
haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung
des Dritten vorliegt.
4. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der
kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche
verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten
nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
des Hotels beruhen.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch
genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.
Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an
Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet
der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht
sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses
den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich
Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer
der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der
Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit
fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das
Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8%
bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über
dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens
vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der
rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können
im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) /
Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der
schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus
dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch
nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hotels zur Rücksichtnahme
auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein
Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches
Rücktrittsrecht zusteht.
2. Das Hotel Mariandl gewährt seinen Kunden einen kostenfreien Rücktritt vom
Vertrag bis 7 Tage vor Anreise ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen.
Diese Regelung gilt nicht für Buchungen zur Oktoberfestzeit.
Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum
Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des
Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen
aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4. Dem Hotel steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug
für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet,
80% des vertraglich vereinbarten Übernachtungspreises zu bezahlen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in
der geforderten Höhe entstanden ist.
5. In Ausnahmefällen, insbesondere bei Buchungen größeren Umfangs können besondere
Stornierungsfristen vereinbart werden. Diese müssen schriftlich vereinbart werden.
V. Rücktritt des Hotels
1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist
schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten
Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt
nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch
nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist
das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des
Vertrages unmöglich machen;
• Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der
Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich
des Hotels zuzurechnen ist.
• ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 12.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur
Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt
zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des
Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung Schadenersatz einfordern.
Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
Ihm steht es frei, nachzuweisen, daß dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer
Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen
aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon
ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, wenn das Hotel die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die
auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen
Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen
Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des
Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen,
das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens € 3.500, sowie für
Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten
können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme des Hotels einsetzen) im Hotel-
oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen
der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel
Anzeige macht (§ 703 BGB). Für eine weitergehende Haftung des Hotels gelten vorstehende
Nummer 1 Sätze 2 bis 4 entsprechend.
3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch
gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande.
Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter
oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das
Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die
Nachsendung derselben. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen
für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder
Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung
des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt
als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.